Rechnungen schreiben, Tipps für Existenzgründer

Als Existenzgründer mit einem eigenen Unternehmen muss man natürlich auch den Pflichten der kaufmännischen Buchführung sowie des Rechnungswesens nachkommen. Tipps für Existenzgründer helfen hier beim Rechnung schreiben. Wenn Sie gleich von Anfang an alles richtig machen, ersparen Sie sich zusätzliche Arbeit und sind vor aufkommenden Problemen geschützt.

 

Probleme im Vorfeld vermeiden

Spätestens wenn es darum geht die Steuererklärung für das Finanzamt zu erstellen macht sich eine korrekte Buchführung und Rechnungslegung bezahlt. Auch beim Umgang mit Kunden ist das Erstellen von korrekten Rechnungen, die alle erforderlichen Angaben enthalten, wichtig. Denn auch der Kunde wird diese Belege beim Finanzamt einreichen. Ärgerlich wäre es dann, wenn das Finanzamt diese nicht akzeptiert, weil zum Beispiel zwingend erforderliche Angaben fehlen. Der Kunde ist unzufrieden und würde möglicherweise spätere Käufe oder Dienstleistungen bei einem anderen Anbieter tätigen.

 

Wichtige Pflichtangaben

Um diese und andere Störungen zu vermeiden, muss die Rechnung folgende Angaben enthalten: Zum einen sind dies die korrekte und vollständige Bezeichnung, sowie die genaue Anschrift des Rechnungserstellers und des Rechnungsempfängers. Des Weiteren muss auf der Rechnung Ihre Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Rechnungen sind stets mit einer Rechnungsnummer zu versehen und sie müssen das Datum der Rechnungserstellung enthalten.

Anhand der Rechnungsnummer lässt sich zum einen die Rechnung konkret zuordnen und macht sie zum Unikat. Zum anderen ist sie ein wichtiges Kriterium für die interne Ordnung im Unternehmen. Auch die Vergabe einer Kundennummer ist zu empfehlen und auf der Rechnung anzugeben. Auf der Rechnung muss weiterhin die Art und Menge der gelieferten Ware oder Dienstleistung genau benannt werden, zudem noch den Ort der Liefer- oder Leistungserbringung mit auf die Rechnung schreiben. Wichtigste Bestandteile einer Rechnung sind natürlich die zu zahlenden Rechnungsbeträge, die auf der Rechnung detailliert nach Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden müssen.

Auch Kosten für die Lieferung sind separat zu benennen. Der ausgewiesene Rechnungsendbetrag (Bruttobetrag) muss die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten. Der angewendete Steuersatz muss ausgewiesen werden. Auch das Zahlungsziel ist zu benennen, dies ist insbesondere im Mahnverfahren von Bedeutung. Zu empfehlen ist es, dass Sie Ihre Bankverbindung gleich mit auf die rechnung schreiben, damit bei Überweisungen keine Missverständnisse aufkommen können. Diese einfachen Tipps für Existenzgründer sorgen für einen guten Start.

 

Fazit

Fazit ist, beim Rechnung schreiben Augenmerk auf die formalen und gesetzlichen Vorgaben zu legen. Zur Erstellung von tadellosen Rechnungen gibt es sehr gute Buchführungsprogramme und –Software. Diese erleichtern das Rechnung schreiben und geben gute Rahmenbedingungen für das gesamte Rechnungswesen Ihres Unternehmens vor außerdem liefern sie zusätzliche. Tipps für Existenzgründer.

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